Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)
Das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)
Im Juni 2024 wurde vom Landtag Brandenburg das neue Kinder und Jugendgesetz beschlossen.
Für die Jugendarbeit im Sport bedeutet die folgenden Neuerungen:
- §131 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe für Sportvereine mit Jugendgliederung, Jugendordnung und Erfüllung des §75 SGB VIII
- Voraussetzungen laut §75 SGB VIII – Der Verein:
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- … ist in der Jugendarbeit tätig.
- … verfolgt gemeinnützige Ziele.
- … hat die fachlichen sowie personellen Voraussetzungen.
- … fördert mit seiner Arbeit die Ziele des Grundgesetzes.
- Verpflichtende Erstellung von Schutzkonzepten für alle Sportvereine mit Kindern & Jugendlichen
- Stärkung der Rechte von jungen Menschen und Familien durch verbesserten Jugendmedienschutz, Leitlinien für Inklusion, Rechtssicherheit für freie Träger der Jugendhilfe und Ombudsstellen
- Die Juleica ist im Gesetz verankert und gilt als amtlicher Jugendgruppenleiterausweis.