Ganztag in Bewegung

Ganztagsbetreuung ab 2026 – Gemeinsam für mehr Bewegung im Kinderalltag

Ab August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft – ein Meilenstein für Bildung und Chancengerechtigkeit. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten Grundschulkinder in Deutschland schrittweise bis 2029 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung. Damit steigt die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport im schulischen Alltag. Für Sportorganisationen und Träger der Jugendhilfe eröffnet sich damit ein neues Wirkungsfeld, das weit über klassische Vereinsarbeit hinausgeht. Die Brandenburgische Sportjugend sieht darin eine zentrale Aufgabe: Bewegung im Ganztag aktiv mitgestalten. Denn körperliche Aktivität ist weit mehr als Sport – sie fördert Gesundheit, stärkt soziale Kompetenzen und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung.

Was bedeutet das konkret für Sportvereine und Sportorganisationen ab 2026?

  • Kommunale Zusammenarbeit: Der Ganztags-Rechtsanspruch macht Sportvereine und Träger der Jugendhilfe zu Schlüsselakteuren – es gilt, sich aktiv in kommunale Bildungslandschaften einzubringen.
  • Verstärkte Kooperation mit Schulen und Horten: Auf Augenhöhe, mit gegenseitigem Verständnis und abgestimmten Zielen.
  • Neues Rollenverständnis: Sport wird zum Bildungsakteur, Jugendhilfe zum verlässlichen Partner für kindliche Lebenswelten.
  • Nachhaltige Angebotsstruktur: Aktionstage an Schulen – hin zu regelmäßigen, integrierten Bewegungsangeboten – der Weg für den Sport zu mehr Sichtbarkeit

FAQ

📌 Häufige Fragen, kurz beantwortet

Alles Wissenswerte rund um Bewegungsangebote im Ganztag auf einen Blick

Hintergrund & Rahmen

Was ist neu ab dem 1. August 2026?

Neu ist damit ab dem 1. August 2026 die bundesgesetzliche Definition des Mindestbetreuungsumfangs von durchgehend 8 Stunden täglich an fünf Wochentagen. Sollten sich daraus Mehrbedarfe ergeben, sind diese durch die Träger der Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen.

 

„Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ab Kita-/Schuljahr 2026/2027 wird es in Brandenburg eine veränderte Struktur der ganztägigen Bildung und Betreuung geben. Neben den genehmigten Grund- und weiterführenden Schulen mit einem offenen oder gebundenen Ganztag werden auch alle anderen Grundschulen eine verbindliche Kooperation mit einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Hort) eingehen. Diese wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt, zu der das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein Muster bereitstellt. / Quelle MBJS

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026?

Kinder der Klassen 1–4 haben ab 2026 Anspruch auf ganztägige Förderung – inklusive Bildungs-, Freizeit- und Bewegungsangeboten.

Welche Rolle können Sportvereine dabei spielen?

Sie können als Partner ganztags Bewegungs- und Sportangebote beisteuern – z. B. im Hort, in schulischen AGs, mit Aktionstagen oder Ferienangeboten.

Warum ist Bewegung im Ganztag wichtig?

Körperliche Aktivität fördert Gesundheit, Konzentration und soziales Miteinander – besonders bei Kindern.

Wer koordiniert die Angebote im Ganztag?

In der Regel die Schule oder der Hort in Zusammenarbeit mit Trägern und Kooperationspartnern.

Gelten die Regelungen in ganz Brandenburg einheitlich?

Die Grundsätze sind landesweit gleich, aber Umsetzung und Bedarf können lokal unterschiedlich sein.

Kooperationsmöglichkeiten & Inhalte

Wie können Sportvereine sich einbringen?

Durch Sport-AGs, Bewegte Pausen, Ferienprogramme oder regelmäßige Hort-Angebote.

Welche Sportarten sind gefragt?

Besonders beliebt sind Ballsportarten und sportartübergreifende Angebote, Tanz, Leichtathletik, Turnen, Judo oder spielerische Bewegung, aber auch Entspannung und Achtsamkeit sind wichtig.

Braucht man eine formelle Vereinbarung mit Schule/Hort?

Ja, wir empfehlen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Diese regelt Inhalte, Zeiten, Haftung und Zuständigkeiten

Müssen Übungsleiter/-innen bestimmte Qualifikationen haben?

Idealerweise besitzen sie eine Übungsleiterlizenz oder pädagogische Erfahrung mit Kindern.

Kann man auch als kleiner Verein mit wenig Personal mitmachen?

Ja, sogar punktuelle oder projektbezogene Angebote sind wertvoll – z. B. in den Ferien, den Pausen oder als AGs.

Organisation & Finanzierung

Wer bezahlt die Angebote im Ganztag?

Die Finanzierung erfolgt meist durch öffentliche Mittel, Träger, Mittel der Schulen/Horte oder Projektförderungen.

Gibt es Förderprogramme für Bewegungsangebote in Brandenburg?

Ja, z. B. die Förderrichtlinie Sportverein/ Schule des LSB Brandenburg und die Förderrichtlinie Sportverein/ KITA des LSB Brandenburg, siehe Unterseite „Förderung & Finanzierung“

Wie beantragt man Fördermittel für Bewegungsangebote im Ganztag?

In der Regel über direkt über die Schulen, die Kommune oder den Landessportbund Brandenburg.

Welche Rolle spielt der Landessportbund (LSB) und die Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB)?

Sie beraten, vernetzten und bieten Weiterbildungen sowie Informationen zu Kooperation und Förderung.

Wie kann man sich gut mit Hort und Schule abstimmen?

Regelmäßige Treffen, klare Kommunikation und gemeinsame Planung sind essenziell.

Rechtliches & Versicherung

Sind Kinder während des Vereinsangebots versichert?

Ja, wenn das Angebot offiziell im Rahmen der Kooperation läuft, greift in der Regel der Versicherungsschutz über Schule/Hort (Variante a) oder über die Sportversicherung des LSB (Variante b). Dies ist in jedem Fall vor dem ersten Angebot zu prüfen.

Variante a)

Das Angebot ist eine schulische Veranstaltung, also ist die Versicherung der SuS über die DGUV gesichert. Um das Angebot sicher als schulische Veranstaltung zu deklarieren empfiehlt sich eine Kooperationsvereinbarung (Link zur Muster-Vereinbarung).

Variante b)

Ist das Angebot ein Vereinsangebot ohne schulischen Bezug, dann sind die SuS nur über die Sportversicherung des LSB versichert, wenn diese Mitglieder sind bzw. werden für die Zeit des Angebotes. Nichtmitglieder sind nur versichert, wenn diese nach 4 Wochen beabsichtigen in den Verein einzutreten (Schnuppertraining) -> siehe Sportversicherung (Link)

Müssen Übungsleiter/-innen versichert sein?

Ja, sie sind über die Vereinsversicherung abgesichert – ggf. mit Zusatzversicherung bei Honorartätigkeit.

Wie sieht es mit Datenschutz aus?

Persönliche Daten (z. B. Teilnehmerlisten) dürfen nur mit Zustimmung und unter Beachtung der DSGVO verarbeitet werden.

Welche Aufsichtspflichten haben Übungsleiter/-innen?

Sie tragen während der Betreuung die Verantwortung – je nach Vereinbarung und Angebotsform.

Wer haftet bei Unfällen?

Die Haftung liegt bei der Trägereinrichtung oder dem Verein, abhängig von der Vereinbarung und Versicherungslage.