SPORTVEREINE ALS TRÄGER DER FREIEN JUGENDARBEIT
Mit dem neuen Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz BbgKJG) setzt das Land Brandenburg ein deutliches Zeichen für die Stärkung junger Menschen und ihrer Rechte. Es bildet den rechtlichen Rahmen, um allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Wohnort oder persönlichen Voraussetzungen bestmögliche Entwicklungs- und Teilhabechancen zu gewährleisten.
Dabei geht es um ein klares Bekenntnis: Kinder und Jugendliche sollen gehört, ernst genommen und in ihrer Selbstbestimmung gefördert werden. Gleichzeitig schafft das Gesetz verlässliche Strukturen, die Fachkräften, Familien und ehrenamtlich Engagierten die notwendige Unterstützung und Orientierung bieten.
Für Sportvereine gilt durch das Inkrafttreten des Gesetzes: sie sind öffentlich als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Für Sportvereine ist die öffentliche Anerkennung nicht nur ein „Titel“, sondern ein Türöffner. Sie ermöglicht mehr Mitsprache, eine größere Beteiligung bei der Jugendhilfeplanung auch hinsichtlich finanzieller Ressourcen sowie mehr Kooperation. Hierdurch gewinnt die Position des Vereins im lokalen Gemeinwesen und wird deutlich gestärkt.
Welche Vorteile bringt das konkret für euren Sportverein?
- Mitspracherecht in der Jugendhilfeplanung
Es wird für euch möglich an Jugendhilfeausschüssen und Arbeitsgruppen der Kommune teilzunehmen und Bedarfe der Vereinsjugend direkt in kommunale Planungen einzubringen, denn Sport wird in der Jugendhilfeplanung mitgedacht [Tipp: Informiert euch vorab bei euren Kreis- und Stadtsportjugenden, wie der aktuelle Stand bei euch im Landkreis bzw. in der Stadt ist.] - Fördergelder und Zuschüsse
Ihr erhaltet Zugang zu kommunalen, Landes- und Bundesförderprogrammen für Jugendarbeit, die oft nur anerkannten Trägern offenstehen. Es ist möglich Projektmittel für spezielle Angebote (z. B. Präventionsarbeit, Freizeitmaßnahmen, Inklusionsprojekte) zu beantragen. - Bessere Vernetzung
Ihr seid stärker in Kinderschutzstrukturen und Präventionsnetzwerke eingebunden.
Welche Voraussetzungen muss euer Sportverein erfüllen?
Ihr seid offiziell als Verein Landessportbund gemeldet. Dadurch seid ihr Teil des organisierten Sports, könnt dessen Angebote und Fördermöglichkeiten nutzen und erfüllt die sportfachlichen und organisatorischen Standards des Verbandes.
Eure Mitgliedschaft könnt ihr euch über die Vereinsverwaltung bestätigen lassen. Kontakt Vereinsverwaltung
Ihr bietet regelmäßig sportliche Aktivitäten speziell für Kinder und Jugendliche an. Dabei geht es nicht nur um Bewegung und sportliche Ausbildung, sondern auch um die Förderung von Gesundheit, sozialem Miteinander, Fairness und persönlicher Entwicklung.
Eine Jugendordnung ist ein eigener Regelanteil innerhalb eures Vereins, der festlegt, wie Kinder- und Jugendarbeit bei euch organisiert ist. Sie ist entweder Teil der Vereinssatzung oder ein eigenständiges, von der Jugend beschlossenen Dokument, das von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand bestätigt wird. Sie stellt sich die Aufgabe, dass Kinder und Jugendliche im Verein echte Mitspracherechte haben, ihre eigenen Organe wählen können und Jugendarbeit nicht nur „von oben“ gesteuert wird.
Ihr möchtet eine Jugendordnung erstellen oder eure bestehende überarbeiten? Dann nutzt unsere Mustervorlage.
Ein Schutzkonzept ist ein klarer Handlungsplan eures Vereins, der beschreibt, wie Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Gefährdungen geschützt werden, welche Rechte sie haben, wie sie Beschwerden einbringen können und wie in Gefahrensituationen gehandelt wird. Es wird gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt, regelmäßig überprüft und an die jeweilige Einrichtung angepasst.
Ihr möchtet mehr zum Kinderschutz im Sport erfahren? Dann schaut bei uns im Bereich Kinderschutz rein.
§75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt, wer als „Träger der freien Jugendhilfe“ offiziell anerkannt werden kann.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Der Träger muss auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein (z. B. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung).
Er muss gemeinnützig arbeiten (kein Gewinnstreben).
Er muss organisatorisch, personell und finanziell in der Lage sein, seine Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.
Er muss im Einklang mit den Grundsätzen des Grundgesetzes handeln, insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen achten. Er muss demokratische Werte und den Schutz vor Diskriminierung fördern.
Er muss bereit sein, mit anderen Trägern der Jugendhilfe und öffentlichen Stellen konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Erfüllt ihr diese Voraussetzungen, setzt ihr euch mit der zuständigen Behörde, dem Jugendamt in Verbindung. Hierfür könnt ihr das Schreiben auf Anerkennung nutzen. Das Jugendamt genehmigt letztlich euren Status als anerkannter Träger.
Fazit: Aus welchen Gründen lohnt sich die Anerkennung?
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist für Sportvereine weit mehr als ein bürokratischer Stempel, sie ist ein echter Booster für eure Vereinsarbeit! Ihr könnt die Interessen eurer Jugend direkt in die kommunale Planung einbringen, gewinnt Zugang zu Fördermöglichkeiten und werdet Teil starker Netzwerke für Kinderschutz und Prävention. Damit stärkt ihr nicht nur die Stimme eurer jungen Mitglieder, sondern auch die Rolle eures Vereins im gesamten Gemeinwesen.
Kurz gesagt: Sport ist ein wichtiger Partner in der Jugendarbeit! Ihr erhaltet mehr Mitsprache, mehr Mitwirkung, mehr finanzielle Möglichkeiten für euren Verein und für die Kinder und Jugendlichen, die bei euch Sport treiben und wachsen.
Gesetz und Erläuterungen:
https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendgesetz.html
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkjg
Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte:
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/landes-kinder-und-jugendbeauftragte.html
Übersicht Jugendämter: