Landesjugendplan

Informationen zum Verfahren

Verfahren der Brandenburgischen Sportjugend zum Landesjugendplan

Die Brandenburgische Sportjugend ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Landesjugendring Brandenburg e.V.. Der Landesjugendring bewirtschaftet den Landesjugendplan und gibt Fördermittel für die Jugendarbeit an die Brandenburgische Sportjugend auf Antrag weiter.

Kreissportjugenden und Verbände, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. sind und über eine Jugendorganisation verfügen, können bei der Brandenburgischen Sportjugend einen Antrag auf Förderung stellen. Die Kreise haben darüber hinaus die Möglichkeit, widerum von den Sportvereinen Anträge auf Förderung entgegen zu nehmen.

Die gesammelten Anträge werden geprüft und die Finanzkommission der Brandenburgischen Sportjugend entscheidet über die Mittelverteilung. Die Antragsteller werden in einem Zuwendungsvertrag über die Mittelzuweisung informiert. Die Kreissportjugenden und Verbände sind dann in diesem Vertragsverhältnis die Zuwendungsempfänger. Die Sportvereine sind dabei lediglich Träger der Maßnahme.

Für die durchgeführten Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis anzufertigen und bei der Brandenburgischen Sportjugend zur Prüfung und Abrechnung einzureichen. Förderfähige Maßnahmen erhalten den gemäß der Richtlinie und der Bestimmungen der BSJ errechneten Zuschuss.

Für die Sportvereine als Letztempfänger sind vor allem die Kreissportjugenden als Ansprechpartner zuständig. Sie übernehmen für deren Verwendungsnachweise eine Vorprüfung und leiten das von der Brandenburgischen Sportjugend für die Vereine an die Kreissportjugenden ausgereichte Geld weiter.