Hinweise

Hinweise Landesjugendplan

Die folgenden Hinweise werden nachfolgend gesondert ausgeführt, da zu viele Maßnahmen nicht den geforderten und hinlänglich beschriebenen Anforderungen entsprechen. Die Förderung ist in diesen Fällen schwierig, häufig gar nicht möglich. Leider sind dann die Ausgaben schon getätigt.

Grundsätze:

  1. Die Brandenburgische Sportjugend fördert definitiv keine Trainingslager und Wettkämpfe.
  2. Maßnahmen nach satzungsgemäßen Zweck haben eine Maximaldauer von 6 Tagen respektive 5 Übernachtungen.
  3. Eigenbelege werden nicht akzeptiert. Rechnungen/Quittungen können als Absender und Empfänger nicht die gleiche Rechtsperson haben.

Kriterien ab 2024

Kriterien ab Förderjahr 2024

Hinweise zur Reiseversicherung / Entscheidungsbaum

Hinweise zur Reiseversicherung/Entscheidungsbaum